Bestellung der Jahres- oder Jahres-Partnerkarte
Auf Antrag könnt ihr eine Jahreskarte zur Nutzung des gesamten Vereinsgeländes erwerben. Diese ist jeweils von 1. April des Erwerbsjahres bis 1. Mai des Folgejahres gültig.
Die Jahreskarte kostet € 170,- pro Person und für € 250,- ist eine Jahres-Partnerkarte (max. 2 Erwachsene und 2 Kinder bis zum 18. Lebensjahr, im gleichen Haushalt lebend) erhältlich.
Der Jahreskartenbesitzer erwirbt damit das Recht, für den oben angeführten Zeitraum den Bogensport auf dem Gelände des UBSC-Flachgau (Nutzung der FITA Anlage, des 3D Einschussplatzes, sowie des 3D-Parcours) auszuüben. Die Benützung des Vereinsheimes und Konsumationen aus diesem, ist nur Mitgliedern vorbehalten! Für Jahreskartenbesitzer und Tagesgäste steht ein Getränkeautomat bei der Anmeldung bereit. Mit dem Erwerb dieser Jahreskarte werden gleichzeitig unsere Parcourregeln anerkannt. Bei Nichteinhaltung erfolgt der Einzug der Jahreskarte, ohne Ersatzleistung.
Die Einzelkarte gilt hierbei für Einzelpersonen ab dem 16. Lebensjahr, die Partnerkarte für maximal 2 Erwachsene und 2 Kinder bis zum 18. Lebensjahr, aus dem gleichen Haushalt. Nachdem du dich hier angemeldet hast, erhältst du in den nächsten Tagen eine Rechnung zu deiner Jahreskarte zugeschickt. Diese ist auf das unten angeführte Konto einzuzahlen. Nach erfolgter Überweisung, kann die Anlage benützt werden.
Zur rechtmäßigen Benützung der Bogensportanlage ist der Nachweis einer erfolgten Grundausbildung vorzuweisen (Safety First Kurs oder erfolgreich absolvierter Rot-weiß-roter-Pfeil Kurs). Kann diese nicht vorgewiesen werden ist innerhalb der Gültigkeit der Jahreskarte, die Teilnahme an einem Grundkurs des UBSC-Flachgau erforderlich. Sollte im Erwebsjahr kein Safety First Kurs abgelegt bzw. vorgewiesen werden, ist der neuerliche Bezug einer Jahreskarte erst nach Vorlage einer Bestätigung über den erfolgreich abgelegten Safety First Kurs möglich.
Es wird auch hier nochmals darauf hingewiesen, dass Minderjährige den Bogensport auf unseren Anlagen, nur in Begleitung eines Erwachsenen ausüben dürfen.
Der Besitzer einer Jahreskarte hat diese bei Nutzung unserer Anlagen bei sich zu führen und diese gegenüber Vereinsmitgliedern oder Berechtigten (Grundbesitzer, ...) bei Aufforderung vorzuzeigen.
Sperrungen der Vereinsanlage aufgrund von Umbauarbeiten, Holzfällarbeiten oder Turnierbetrieb sind zu akzeptieren und werden nicht erstattet.
Bei Zuwiderhandlungen wird die Jahreskarte eingezogen und ein Parcoursverbot erteilt.
Die Jahres- und Partnerkarten können 2 Wochen nach Zahlungseingang im Vereinsheim abgeholt werden.
Bankverbindung
RAIBA Henndorf am Wallersee